SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Die Gesundheit unserer Kursteilnehmer*innen und unserer Kursleiter*innen ist uns sehr wichtig. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Wir bitten aus diesem Grunde um Beachtung der folgenden Informationen.
Bitte beachten Sie, dass wir mit Blick auf das Infektionsgeschehen und/oder aufgrund sich möglicherweise ändernder Bestimmungen die hier zur Verfügung gestellten Informationen und Regelungen aktualisieren werden. Mithin bleiben jederzeitige Änderungen vorbehalten, die sich ggf. auch erst am jeweiligen Kurstag ergeben können und wirksam werden, ohne dass sie bereits hier im Konzept berücksichtigt werden konnten.
Unser*e Ansprechpartner*innen zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Birgit Kelly 0177 70 58 061
Klaus Wegmann 01577 820 22 92
Skarlett Röhner 0176 216 00 244
E-Mail info@parkgalerie-berlin.de
Die Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten wird durch die Kursleiter*innen regelmäßige vorgenommen. Neben der täglichen Atelierreinigung werden die Toiletten und Handkontaktflächen, wie Türklinken und Handläufe, vor und nach jedem Kurs gründlich gereinigt.
Für eine umfängliche Handhygiene stehen Ihnen unserer sanitären Einrichtung und im Eingangsbereich Desinfektionsspender zur Verfügung.
Pausen sind bei gutem Wetter außerhalb des Ateliers einzulegen. Mitgebrachte Speisen dürfen nicht im Atelier verzehrt werden.
Sollten Sie sich krank fühlen oder Erkältungssymptome aufweisen, so bleiben Sie bitte zu Hause.
Im Verdachtsfall, werden betreffende Personen aufgefordert das Atelier zu verlassen. Auch Personen, die in den letzten 5 Tagen vor Kursbegin Kontakt zu COVID19-Erkrankten hatten, dürfen nicht anden Kursen teilnehmen, wenn kein negativer PCR-Test vorliegt.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands und tragen Sie ihre Maske gewissenhaft.
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Teammeetings finden unter Nutzung technischer Alternativen per Videotelefonie statt. Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen sind ausreichender Abstand zwischen allen Beteiligten und das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2 Maske verpflichtend.
Auf Basis der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 27.09.2022 sowie des SARS-CoV2-Arbeitsschutzsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales